Bindung des Bieters an die Benennung eines Nachunternehmers
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.05.2004 - Aktenzeichen VII-Verg 10/04
DRsp Nr. 2005/7275
Bindung des Bieters an die Benennung eines Nachunternehmers
»1. Benennt der Bieter in seinem Angebot für näher bezeichnete Leistungsteile einen Nachunternehmer, ist er mit Ablauf der Angebotsabgabefrist hieran gebunden. Er kann für die betreffenden Arbeiten weder einen anderen noch einen zusätzlichen Nachunternehmer anbieten. Ebenso wenig darf der öffentliche Auftraggeber eine dahingehende Angebotsänderung gestatten (Abweichung von OLG Bremen, BauR 2001, 94).2. Der Bieter ist in gleicher Weise gehindert, sein Angebot dahin abzuändern, dass die in Rede stehenden Arbeiten nicht mehr durch einen Nachunternehmer, sondern im eigenen Betrieb ausgeführt werden sollen.«