OLG Düsseldorf - Urteil vom 02.05.2000
4 U 59/99
Normen:
BGB § 242, § 781 ;
Fundstellen:
BauR 2001, 1150 (Ls)
OLGReport-Düsseldorf 2001, 193
Vorinstanzen:
LG Duisburg, - Vorinstanzaktenzeichen 41 O 108/98

Bindung des Unternehmers an Schuldanerkenntnis eines Mitarbeiters

OLG Düsseldorf, Urteil vom 02.05.2000 - Aktenzeichen 4 U 59/99

DRsp Nr. 2000/9222

Bindung des Unternehmers an Schuldanerkenntnis eines Mitarbeiters

»Zur Frage, ob ein großes Unternehmen sich erfolgreich darauf berufen kann, es sei an die von einem ihrer Mitarbeiter auf nachdrückliches Drängen abgegebene Erklärung, "daß wir die Rechnung vom... vorbehaltlich der rechnerischen Prüfung anerkennen und umgehend anweisen werden", mangels Vollmacht des Mitarbeiters nicht gebunden, wenn dieser zuvor als kompetetenter Ansprechpartner und rechtsgeschäftlicher Vertreter aufgetreten war, der u. a. für die Regulierung einer anderen streitigen Rechnung gesorgt hatte (einwendungsabschneidendes deklaratorisches Schuldanerkenntnis aufgrund der näheren Umstände bejaht).«

Normenkette:

BGB § 242, § 781 ;

Tatbestand:

Die klagenden Stadtwerke (Klägerin) verlangen Bezahlung für die Verlegung von Versorgungsleitungen im Zusammenhang mit dem Bau einer neuen Eisenbahntrasse durch die beklagte D AG.