OLG Düsseldorf - Beschluss vom 08.07.2002
19 Sa 38/02
Normen:
ZPO § 12 § 36 § 38 § 281 ; BGB § 133 § 157 ;
Fundstellen:
BauR 2002, 1601

Bindungswirkung einer Verweisung; Auslegung einer Gerichtsstandsvereinbarung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.07.2002 - Aktenzeichen 19 Sa 38/02

DRsp Nr. 2004/9016

Bindungswirkung einer Verweisung; Auslegung einer Gerichtsstandsvereinbarung

Wird in den AGB eines Generalübernehmervertrages über ein umfangreiches Bauvorhaben als "Erfüllungsort und Gerichtsstand" der Sitz des Unternehmens vereinbart, so wird hierdurch keine ausschließliche Zuständigkeit des Amtsgerichts am Sitz des Generalübernehmers für solche Streitigkeiten vereinbart, die nach dem Streitwert zur sachlichen Zuständigkeit des Landgerichts gehören. Eine Verweisung des Landgerichts an das Amtsgericht ist daher objektiv willkürlich und nicht bindend.

Normenkette:

ZPO § 12 § 36 § 38 § 281 ; BGB § 133 § 157 ;
Fundstellen
BauR 2002, 1601