Mit seiner Beschwerde wendet sich der Antragsteller gegen den im Tenor bezeichneten Beschluss, mit dem das Verwaltungsgericht seinen Antrag, die aufschiebende Wirkung seines Widerspruchs gegen die der Beigeladenen erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung wiederherzustellen, abgelehnt hat.
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