Die auf den Revisionszulassungsgrund grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (§
Als grundsätzlich bedeutsam wirft die Beschwerde die folgende Frage auf:
"Ist bei der Bewertung des baureifen Grundstücks als unbebautes Grundstück (§ 19 Abs. 2 Satz 2 Sachenrechtsbereinigungsgesetz) die bestehende und zukünftige Nutzung der betreffenden Grundstücke auf der Grundlage der erfolgten Bebauung zu berücksichtigen oder nicht?"
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