I.
Die Kläger begehren die Erteilung eines Bauvorbescheides zur Errichtung zweier Wohnhäuser. Sie sind Eigentümer der Grundstücke Parzelle Nr. 7448/3 und 7448/1 im Gewann "K" auf der Gemarkung der Beklagten. Die Grundstücke befinden sich auf einer hochgelegenen, nach Westen vorspringenden Fläche, die im Norden und im Westen halbkreisförmig durch die Landstraße 385 -. L 385 - begrenzt wird und zu dieser hin steil abfällt, während im Osten der R weg mit seiner bereits vorhandenen Bebauung den Abschluß bildet.
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