OVG Nordrhein-Westfalen, vom 22.10.1969 - Vorinstanzaktenzeichen VII A 258/68
Bodenverkehrs[Teilungs-]genehmigung für ein Altenteilerhaus im Außenbereich; Entprivilegierung
BVerwG, Urteil vom 05.02.1971 - Aktenzeichen IV C 96.69
DRsp Nr. 2009/19346
Bodenverkehrs[Teilungs-]genehmigung für ein Altenteilerhaus im Außenbereich; Entprivilegierung
Die Privilegierung eines Altenteilerhauses nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BBauG entfällt nicht deshalb, weil der Altenteiler zunächst nicht im Altenteilerhaus, sondern noch auf der Hofstelle wohnen soll.
Normenkette:
BBauG § 19; BBauG § 20; BBauG § 35 Abs. 1;
Gründe:
I.
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