LG Mainz, vom 28.11.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 307/05
Bürgschaftsverjährung nach der MaBauVO vor Verjährung der Hauptforderung
OLG Koblenz, Urteil vom 26.10.2007 - Aktenzeichen 10 U 1704/06
DRsp Nr. 2008/15637
Bürgschaftsverjährung nach der MaBauVO vor Verjährung der Hauptforderung
»1. Verjährung der Bürgschaft nach MaBauVO vor Verjährung des Hauptanspruchs; selbständige Anknüpfung der Verjährung des Bürgschaftsanspruchs.2. Die Rückgabe der Bürgschaftsurkunde durch den Sicherungsnehmer bedeutet nicht ohne weiteres zugleich die Rückabtretung zur Sicherheit abgetretener Forderungen.3. Eine anderweitige Rechtshängigkeit entfällt auch dann nicht durch einseitige Erledigungserklärung im anderen Prozess, wenn der Kläger erklärt, er werde die Erledigungserklärung nicht widerrufen.«