Bürgschaftsverpflichtung eines nahen Angehörigen des Kreditnehmers; Prüfung der Bonität des Bürgen
BGH, Urteil vom 19.01.1989 - Aktenzeichen IX ZR 124/88
DRsp Nr. 1992/2116
Bürgschaftsverpflichtung eines nahen Angehörigen des Kreditnehmers; Prüfung der Bonität des Bürgen
»Wenn eine Bank die Bonität eines Bürgen vor der Abgabe seiner Bürgschaftserklärung nicht prüft, kann darin grundsätzlich kein Sittenverstoß (§ 138 Abs. 1BGB) gesehen werden. Auch der Umstand, daß der Bürge ein naher Angehöriger - des Hauptschuldners ist, zwingt nicht zu einer solchen Prüfung.«