Die Berufung des Beklagten gegen das am 06.09.2017 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln -
Der Kosten der Berufung werden dem Beklagten auferlegt.
Dieser Beschluss und das genannte Urteil des Landgerichts Köln sind vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 20.000 € hinsichtlich der Unterlassung und im Übrigen in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 20.000 € hinsichtlich der Unterlassung und im Übrigen in Höhe von 110% des zu jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
I.
Der Kläger ist die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs und nach §
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