BVerwG - 01.12.1972 (4 C 6.71) - DRsp Nr. 1996/15984
BVerwG, vom 01.12.1972 - Aktenzeichen 4 C 6.71
DRsp Nr. 1996/15984
Größere Baulücken können selbst dann, wenn sie allseits von Bebauung umgeben sind, als Außenbereich angesehen werden (hier: Fläche von 1,9 ha in Köln, die für Hochhausbebauung vorgesehen war). Wenn eine Fläche wegen ihrer Größe einer von der Umgebung unabhängigen gesonderten städtebaulichen Entwicklung und Beplanung fähig ist, kann sie keine Baulücke mehr sein. Das Fehlen der Prägung durch die vorhandenen Bebauung entzieht der Anwendbarkeit des § 34 ihren Boden ("Außenbereich im Innenbereich").