BVerwG vom 01.12.1972
4 C 6.71
Normen:
BauGB § 34 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BVerwGE 41, 227, 234
DÖV 1973, 347

BVerwG - 01.12.1972 (4 C 6.71) - DRsp Nr. 1996/15984

BVerwG, vom 01.12.1972 - Aktenzeichen 4 C 6.71

DRsp Nr. 1996/15984

Größere Baulücken können selbst dann, wenn sie allseits von Bebauung umgeben sind, als Außenbereich angesehen werden (hier: Fläche von 1,9 ha in Köln, die für Hochhausbebauung vorgesehen war). Wenn eine Fläche wegen ihrer Größe einer von der Umgebung unabhängigen gesonderten städtebaulichen Entwicklung und Beplanung fähig ist, kann sie keine Baulücke mehr sein. Das Fehlen der Prägung durch die vorhandenen Bebauung entzieht der Anwendbarkeit des § 34 ihren Boden ("Außenbereich im Innenbereich").

Normenkette:

BauGB § 34 Abs. 1 ;
Fundstellen
BVerwGE 41, 227, 234
DÖV 1973, 347