BVerwG - 03.11.1972 (4 C 9.70) - DRsp Nr. 1996/15986
BVerwG, vom 03.11.1972 - Aktenzeichen 4 C 9.70
DRsp Nr. 1996/15986
Ein Vorhaben dient einem landwirtschaftlichem Betrieb nur dann, wenn a) ein vernünftiger Landwirt - auch und gerade unter Berücksichtigung des Gebots möglichster Schonung des Außenbereichs - dieses Vorhaben mit etwa gleicher Gestaltung und Ausstattung für einen entsprechenden Betrieb errichten würde; die bloße Förderlichkeit reicht nicht aus; die Notwendigkeit bzw. Unentbehrlichkeit kann nicht verlangt werden;
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