BVerwG - 05.07.1985 (8 C 127.83) - DRsp Nr. 1996/15785
BVerwG, vom 05.07.1985 - Aktenzeichen 8 C 127.83
DRsp Nr. 1996/15785
Ein Grundstück, das zur Zeit der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage im Eigentum der Gemeinde steht, unterliegt der Beitragspflicht, wenn und soweit das Eigentum übertragen oder ein Erbbaurecht bestellt worden ist.