BVerwG - 05.09.1975 (4 C 75.73) - DRsp Nr. 1996/15960
BVerwG, vom 05.09.1975 - Aktenzeichen 4 C 75.73
DRsp Nr. 1996/15960
Tritt nach Entstehung des Beitragsanspruchs dessen Festsetzungsverjährung ein, so kann die Vorausleistung nicht zurückverlangt werden; die Vorausleistung hat den Beitrag getilgt.