BVerwG - 08.08.1975 (4 C 74.73) - DRsp Nr. 1996/15965
BVerwG, vom 08.08.1975 - Aktenzeichen 4 C 74.73
DRsp Nr. 1996/15965
Eine Verbindungsfunktion der Straße stellt die Bestimmung zum Anbau nicht in Frage.Eine Richtungsfahrbahn kann selbständig abgerechnet werden, wenn sie durch Grünstreifen von der Gegenfahrbahn abgegrenzt ist.