I. Die Klägerin begehrt eine Baugenehmigung für eine (Teil-)Nutzungsänderung einer Werkstatt mit Lagerhalle in einen Pensionsbetrieb.
Die Klägerin ist Eigentümerin des 6 345 qm großen Grundstücks Neuwiesenweg 8/Hardtheimer Weg 19 - 23 (Flurstück 1 479) in Aidlingen-Deufringen. Es liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans »Gewerbegebiet Deufringen« aus dem Jahre 1985. Dieser setzt die westliche Hälfte des Grundstücks als Mischgebiet, die östliche Hälfte als Gewerbegebiet fest. Im östlichen Teil befindet sich ein Gebäude, das bisher von einem Bauunternehmen als Werkstatt mit Lagerhalle genutzt worden ist.
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