BVerwG - 10.09.1971 (4 C 22.70) - DRsp Nr. 1996/15996
BVerwG, vom 10.09.1971 - Aktenzeichen 4 C 22.70
DRsp Nr. 1996/15996
Der Beitrag kann auch ohne Verpflichtung zur Ratenzahlung gestundet werden; die Gemeinde kann eine Verzinsung nach ihrem Ermessen, jedoch nicht über 2 v.H. über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen.