BVerwG - 11.02.1993 (4 C 25.91) - DRsp Nr. 1993/3044
BVerwG, vom 11.02.1993 - Aktenzeichen 4 C 25.91
DRsp Nr. 1993/3044
»1. Ist in dem Rechtsstreit des Bauwerbers auf Erteilung einer Baugenehmigung die Gültigkeit eines (Änderungs-)Bebauungsplans im Streit, so rechtfertigt das die Beiladung der Gemeinde. 2. Wird durch die gerichtliche Entscheidung der (Änderungs-)Bebauungsplan inzident verworfen und das Vorhaben entgegen den Festsetzungen dieses Änderungsplans, aber in Übereinstimmung mit dem ursprünglichen Plan zugelassen, so ist die Gemeinde durch diese Entscheidung materiell beschwert und zur Rechtsmitteleinlegung befugt.«