BVerwG - 14.01.1993 (4 C 19.90) - DRsp Nr. 1993/3054
BVerwG, vom 14.01.1993 - Aktenzeichen 4 C 19.90
DRsp Nr. 1993/3054
»In einem dörflich geprägten Gebiet bietet weder das in § 34 Abs. 1 BBauG/BauGB enthaltene noch im Falle des § 34 Abs. 3 BBauG/§ 34 Abs. 2BauGB das in § 15BauNVO enthaltene Rücksichtnahmegebot eine Grundlage dafür, daß sich ein Landwirt gegen eine heranrückende Wohnbebauung, die sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, erfolgreich mit dem Argument zur Wehr setzt, durch eine Wohnnutzung in der Nachbarschaft werde ihm für die Zukunft die Möglichkeit abgeschnitten, seinen Betrieb zu erweitern oder umzustellen.«