BVerwG vom 14.12.1973
4 C 28.72
Normen:
BauGB § 34 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BauR 1974, 104

BVerwG - 14.12.1973 (4 C 28.72) - DRsp Nr. 1996/15977

BVerwG, vom 14.12.1973 - Aktenzeichen 4 C 28.72

DRsp Nr. 1996/15977

Auszugehen ist von der Frage, ob ein Grundstück zu einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil gehört. Die Anwendbarkeit des § 34 setzt voraus, daß ein Grundstück durch vorhandene Bebauung geprägt wird. Daran fehlt es, wenn es wegen der Größe einer von der Umgebung unabhängigen gesonderten städtebaulichen Entwicklung und Regelung zugänglich ist (hier: Fläche mit Gesamtgröße von 9,3 ha). Daß eine für den Außenbereich typische Nutzung dauerhaft nicht zu erwarten ist, schließt Zugehörigkeit zum Außenbereich nicht aus, wenn noch verschiedene planerische Möglichkeiten für die künftige Gestaltung möglich sind.

Normenkette:

BauGB § 34 Abs. 1 ;
Fundstellen
BauR 1974, 104