BVerwG - 14.12.1973 (4 C 28.72) - DRsp Nr. 1996/15977
BVerwG, vom 14.12.1973 - Aktenzeichen 4 C 28.72
DRsp Nr. 1996/15977
Auszugehen ist von der Frage, ob ein Grundstück zu einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil gehört. Die Anwendbarkeit des § 34 setzt voraus, daß ein Grundstück durch vorhandene Bebauung geprägt wird. Daran fehlt es, wenn es wegen der Größe einer von der Umgebung unabhängigen gesonderten städtebaulichen Entwicklung und Regelung zugänglich ist (hier: Fläche mit Gesamtgröße von 9,3 ha). Daß eine für den Außenbereich typische Nutzung dauerhaft nicht zu erwarten ist, schließt Zugehörigkeit zum Außenbereich nicht aus, wenn noch verschiedene planerische Möglichkeiten für die künftige Gestaltung möglich sind.