BVerwG vom 20.02.1993
8 C 35.92
Normen:
BauGB § 133 Abs. 1 ;
Fundstellen:
DVBl 1993, 667

BVerwG - 20.02.1993 (8 C 35.92) - DRsp Nr. 1996/15628

BVerwG, vom 20.02.1993 - Aktenzeichen 8 C 35.92

DRsp Nr. 1996/15628

Im Sinne des § 133 bebaubar ist ein durch eine Anbaustraße erschlossenes Hinterliegergrundstück dann, wenn es in der Hand des Eigentümers liegt, mit Blick auf diese Anlage die Erreichbarkeitsanforderungen zu erfüllen, von denen die Zulässigkeit der Bebauung und der Nutzung nach Bundes- und Landesrecht abhängt. Das trifft in der Regel zu, wenn das Hinterliegergrundstück und das es von der Anbaustraße trennende Grundstück im Eigentum derselben Person stehen.

Normenkette:

BauGB § 133 Abs. 1 ;
Fundstellen
DVBl 1993, 667