BVerwG - 20.10.1972 (4 C 27.70) - DRsp Nr. 1996/15987
BVerwG, vom 20.10.1972 - Aktenzeichen 4 C 27.70
DRsp Nr. 1996/15987
Verwirkung kann auch eintreten, wenn der Nachbar es trotz Kenntnis vom Beginn der Bauarbeiten unterläßt, sich gegen die Baumaßnahme zu wenden, und so den Bauherrn bewußt in die Gefahr besonders hoher nutzloser Aufwendungen bringt.