BVerwG vom 21.08.1981
4 C 16.78
Normen:
BauGB § 153 ;
Fundstellen:
BRS 38 Nr. 217
BauR 1981, 554
MDR 1982, 783
NJW 1982, 398

BVerwG - 21.08.1981 (4 C 16.78) - DRsp Nr. 1996/15894

BVerwG, vom 21.08.1981 - Aktenzeichen 4 C 16.78

DRsp Nr. 1996/15894

Bei Bemessung der Ausgleichs- und Entschädigungsleistungen bleiben auch solche Wertsteigerungen unberücksichtigt, die vor Inkrafttreten des Städtebauförderungsgesetzes lediglich durch die Aussicht auf Sanierung oder Entwicklung, durch ihre Vorbereitung oder Durchführung entstanden sind, sofern es sich um Sanierung oder Entwicklung der im Gesetz genannten Art handelt. Im Einzelfall muß aber die Kausalität der Werterhöhungen festgestellt werden. Es muß eine Gesamtkonzeption für die systematische Fortentwicklung des Bereichs erkennbar sein. Dazu reicht nicht die Planung eines Industriegebiets ohne Gesamtkonzeption für die Entwicklung (betr. Entwicklungsbereich Brunsbüttel).

Normenkette:

BauGB § 153 ;
Fundstellen
BRS 38 Nr. 217
BauR 1981, 554
MDR 1982, 783
NJW 1982, 398