BVerwG - 22.08.1975 (4 C 11.73) - DRsp Nr. 1996/15961
BVerwG, vom 22.08.1975 - Aktenzeichen 4 C 11.73
DRsp Nr. 1996/15961
Eine Erschließungsanlage ist endgültig hergestellt, wenn sie den Herstellungsmerkmalen einer rechtswirksamen Satzung entspricht und wenn der Erschließungsaufwand feststellbar ist, d.h. wenn die letzte Unternehmerrechnung eingegangen ist.