BVerwG - 22.12.1985 (4 B 189.85) - DRsp Nr. 1996/15776
BVerwG, vom 22.12.1985 - Aktenzeichen 4 B 189.85
DRsp Nr. 1996/15776
In die Eigenart einer vorwiegend durch eine Schwermetallgießerei geprägten Umgebung fügt sich die Bebauung mit 29 Reihenwohnhäusern auf einem der Gießerei benachbarten Grundstück nicht ein, auf dem sich bisher keine Wohnbebauung befindet.