Die klagende Gemeinde Isenbüttel wendet sich dagegen, daß die beklagte Deutsche Bundesbahn den Bahnhof »Isenbüttel-Gifhorn« in »Gifhorn« umbenannt hat, und möchte erreichen, daß ihr Name in der Bahnhofsbezeichnung an zweiter Stelle weiterverwendet wird. Klage und Berufung sind erfolglos geblieben. Auch die gegen die Nichtzulassung der Revision im Berufungsurteil gerichtete und auf den Zulassungsgrund des §
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