BVerwG - 23.04.1979 (5 C 68.77) - DRsp Nr. 1996/15929
BVerwG, vom 23.04.1979 - Aktenzeichen 5 C 68.77
DRsp Nr. 1996/15929
Wird in einem Teil des Flurbereinigungsgebiets zugleich ein Umlegungsverfahren nach dem BBauG durchgeführt, so setzt eine vorläufige Anordnung zur Ermöglichung des Vorausbaus eines Weges nicht eine flurbereinigungdsbehördliche Planung des Wegenetzes für das gesamte Verfahrensgebiet voraus. Setzt schon der Bebauungsplan die örtlichen Verkehrsflächen fest, so kann die Flurbereinigungsbehörde nach § 41 Abs. 1 FlurbereinigungsG im Wege- und Gewässerplan nur für den Bereich außerhalb des Bebauungsplans die Änderung oder Neuanlage öffentlicher Wege anordnen.