BVerwG vom 23.04.1979
5 C 68.77
Normen:
BauGB § 187 ;
Fundstellen:
DÖV 1979, 833

BVerwG - 23.04.1979 (5 C 68.77) - DRsp Nr. 1996/15929

BVerwG, vom 23.04.1979 - Aktenzeichen 5 C 68.77

DRsp Nr. 1996/15929

Wird in einem Teil des Flurbereinigungsgebiets zugleich ein Umlegungsverfahren nach dem BBauG durchgeführt, so setzt eine vorläufige Anordnung zur Ermöglichung des Vorausbaus eines Weges nicht eine flurbereinigungdsbehördliche Planung des Wegenetzes für das gesamte Verfahrensgebiet voraus. Setzt schon der Bebauungsplan die örtlichen Verkehrsflächen fest, so kann die Flurbereinigungsbehörde nach § 41 Abs. 1 FlurbereinigungsG im Wege- und Gewässerplan nur für den Bereich außerhalb des Bebauungsplans die Änderung oder Neuanlage öffentlicher Wege anordnen.

Normenkette:

BauGB § 187 ;
Fundstellen
DÖV 1979, 833