BVerwG - 25.04.1975 (4 C 37.73) - DRsp Nr. 1996/15967
BVerwG, vom 25.04.1975 - Aktenzeichen 4 C 37.73
DRsp Nr. 1996/15967
Grünflächen sind beitragsfähig, wenn sie nach städtebaulichen Gesichtspunkten notwendig sind. Erschlossen werden nur Grundstücke bis zu etwa 200 m Luftlinienentfernung.