BVerwG - 26.03.1985 (4 B 9.85) - DRsp Nr. 1996/15790
BVerwG, vom 26.03.1985 - Aktenzeichen 4 B 9.85
DRsp Nr. 1996/15790
Der Eigentümer hat für die ihm entstandenen Kosten der Ordnungsmaßnahmen keinen zur Aufrechnung geeigneten Erstattungsanspruch gegen eine Forderung der Gemeinde aus Stellplatzablösung, wenn diese Kosten geringer sind als der noch zu entrichtende Ausgleichsbetrag.