BVerwG vom 27.06.1985
8 C 124.83
Normen:
BauGB § 128 Abs. 1 ;
Fundstellen:
DVBl 1985, 1178
NVwZ 1986, 221
ZfBR 1985, 300

BVerwG - 27.06.1985 (8 C 124.83) - DRsp Nr. 1996/15786

BVerwG, vom 27.06.1985 - Aktenzeichen 8 C 124.83

DRsp Nr. 1996/15786

Die Kosten der Schmutzwasserkanalisation, die zugleich der Straßen- und der Grundstücksentwässerung dient (Mischsystem), müssen zunächst danach aufgegliedert werden, wie weit sie nur dem einen oder dem anderen Zweck zugehören. Der Rest der Kosten ist den Grundstücksentwässerungskosten (landesrechtlich) und den Straßenerschließungskosten (bundesrechtlich) in dem Verhältnis zuzuordnen, das sich aus der Höhe des Aufwands für eine selbständige Schmutzwasserkanalisation und einer selbständigen Straßenregenwasserkanalisation ergibt.

Normenkette:

BauGB § 128 Abs. 1 ;
Fundstellen
DVBl 1985, 1178
NVwZ 1986, 221
ZfBR 1985, 300