BVerwG vom 29.01.1993
8 C 2.92
Normen:
BauGB § 133 Abs. 3 ;
Fundstellen:
ZMR 1993, 296

BVerwG - 29.01.1993 (8 C 2.92) - DRsp Nr. 1996/15629

BVerwG, vom 29.01.1993 - Aktenzeichen 8 C 2.92

DRsp Nr. 1996/15629

Zinsen auf eingesetztes Fremdkapital gehören zum beitragsfähigen Erschließungsaufwand bis zu dem Zeitpunkt, in dem die sachliche Erschließungsbeitragspflicht für die abgerechnete Erschließungsanlage entstanden ist. Der Ermittlung von Vorausleistungen dürfen Zinsen zugrundegelegt werden, die voraussichtlich bis zum Entstehen der sachlichen Beitragspflicht anfallen werden.

Normenkette:

BauGB § 133 Abs. 3 ;
Fundstellen
ZMR 1993, 296