BVerwG - 29.01.1993 (8 C 2.92) - DRsp Nr. 1996/15629
BVerwG, vom 29.01.1993 - Aktenzeichen 8 C 2.92
DRsp Nr. 1996/15629
Zinsen auf eingesetztes Fremdkapital gehören zum beitragsfähigen Erschließungsaufwand bis zu dem Zeitpunkt, in dem die sachliche Erschließungsbeitragspflicht für die abgerechnete Erschließungsanlage entstanden ist. Der Ermittlung von Vorausleistungen dürfen Zinsen zugrundegelegt werden, die voraussichtlich bis zum Entstehen der sachlichen Beitragspflicht anfallen werden.