BVerwG vom 29.02.1992
4 NB 22.90
Normen:
BauGB § 214 Abs. 3 Satz 2 ; VwGO § 47 § 121 ;

BVerwG - 29.02.1992 (4 NB 22.90) - DRsp Nr. 1993/3219

BVerwG, vom 29.02.1992 - Aktenzeichen 4 NB 22.90

DRsp Nr. 1993/3219

»1. Das Normenkontrollgericht ist nicht durch § 121 VwGO gehindert, einem Antrag auf Nichtigerklärung eines Bebauungsplans stattzugeben, wenn zuvor in einem Klageverfahren auf Erteilung einer Baugenehmigung durch rechtskräftiges Urteil die Gültigkeit des Bebauungsplans inzident bejaht worden ist.2. Ein i.S. von § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB offensichtlicher Mangel im Abwägungsvorgang liegt nicht schon dann vor, wenn Planbegründung und Aufstellungsvorgänge keinen ausdrücklichen Hinweis darauf enthalten, daß der Plangeber sich mit bestimmten Umständen abwägend befaßt hat.«

Normenkette:

BauGB § 214 Abs. 3 Satz 2 ; VwGO § 47 § 121 ;