I. Der Kläger ist Eigentümer eines Grundstückes. Er hat es von der örtlichen Kreissparkasse erworben. Diese hat das Grundstück ihrerseits im Wege der Zwangsversteigerung aufgrund des Zuschlagsbeschlusses vom 12. März 1986 erlangt.
Auf dem klägerischen Grundstück lastet zugunsten des benachbarten Grundstücks eine öffentliche, im Baulastverzeichnis eingetragene Baulast. Danach sind auf dem klägerischen Grundstück unter anderem 12 Kfz-Stellplätze vorzusehen. Der Baulast liegt eine entsprechende Verpflichtungserklärung des früheren Eigentümers zugrunde.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|