Die Kl. wendet sich gegen eine das nächtliche Schlagen ihrer Kirchturmuhr betreffende immissionsschutzrechtliche Verfügung des Bekl. Die Uhr schlägt über 24 Stunden viertelstündlich. Die fortschreitenden Viertelstunden werden mit zwei bis acht Schlägen kleiner Glocken angezeigt; zu vollen Stunden läutet eine große Glocke. Die Uhr wurde im Jahre 1960 eingebaut und ersetzte eine Jahrhunderte alte Turmuhr, deren Schlagwerk ebenfalls Stunden und Teilstunden angezeigt hatte.
a. »Der Bekl. durfte der Kl. nach §
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