Der Kläger begehrt die Rückübertragung eines Grundstücks nach den Vorschriften des Gesetzes zur Regelung offener Vermögensfragen (Vermögensgesetz - VermG -). Das Amt zur Regelung offener Vermögensfragen hat über seinen im Oktober 1990 angemeldeten Anspruch nicht entschieden. Der im Juni 1992 unter Hinweis auf §
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