BVerwG - Beschluß vom 02.10.2002
9 VR 11.02

BVerwG - Beschluß vom 02.10.2002 (9 VR 11.02) - DRsp Nr. 2002/15992

BVerwG, Beschluß vom 02.10.2002 - Aktenzeichen 9 VR 11.02

DRsp Nr. 2002/15992

Gründe:

I. Der Antragsteller begehrt die Anordnung der aufschiebenden Wirkung seiner Anfechtungsklage gegen den Planfeststellungsbeschluss des Antragsgegners vom 7. Mai 2002 für den Neubau der Bundesstraße B 6 n von Benzingerode bis zur Anschlussstelle Heimburg. Der Planfeststellungsbeschluss betrifft den 5 km langen Planungsabschnitt 5 (PA 5) im östlichen Anschluss an den bereits in Bau befindlichen Planungsabschnitt 4 der Bundesstraße B 6 n, die im nördlichen Harzvorland die A 395 Braunschweig - Bad Harzburg mit der A 14 Magdeburg - Halle verbindet. Der Antragsteller ist ein nach § 29 Abs. 2 BNatSchG a.F. im Land Sachsen-Anhalt anerkannter Naturschutzverband. Er wendet sich vor allem gegen die nach seiner Auffassung fehlerhafte Bedarfsfeststellung für das Neubauprojekt, eine mangelhafte Variantenprüfung und insbesondere gegen die nach seiner Überzeugung viel zu großzügige und damit unnötig das Landschaftsbild belastende Dimensionierung des Neubauvorhabens.