Das Normenkontrollgericht hat den Antrag, den Bebauungsplan Nr. 17 "Holtkoppel" der Antragsgegnerin für nichtig zu erklären, als unzulässig abgelehnt. Gegen diese Entscheidung wenden sich die Antragsteller.
Die Beschwerde macht geltend, die Revision sei wegen zweier Fragen zur Antragsbefugnis nach §
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