BVerwG - Beschluß vom 06.03.1973
IV B 15.73
Normen:
BBauG § 36 Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
Buchholz 406.11 § 36 BBauG Nr. 9

BVerwG - Beschluß vom 06.03.1973 (IV B 15.73) - DRsp Nr. 2009/19916

BVerwG, Beschluß vom 06.03.1973 - Aktenzeichen IV B 15.73

DRsp Nr. 2009/19916

([Un-] Zuständigkeit zur Erteilung einer Baugenehmigung) § 36 Abs. 1 Satz 1 BBauG schreibt lediglich vor, daß über die Zulässigkeit von Bauvorhaben im Baugenehmigungsverfahren "von der Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde" entschieden wird, nicht aber, welche Behörde im Verwaltungsaufbau der Länder "Baugenehmigungsbehörde" ist; sie überläßt vielmehr diese Bestimmung den Ländern und verbietet insbesondere nicht, auch Gemeindebehörden zu "Baugenehmigungsbehörden" zu bestellen.

Normenkette:

BBauG § 36 Abs. 1 S. 1;

Gründe:

Die Beschwerde muß erfolglos bleiben.