BVerwG - Beschluß vom 06.12.1963 (I B 171.63) - DRsp Nr. 2009/23516
BVerwG, Beschluß vom 06.12.1963 - Aktenzeichen I B 171.63
DRsp Nr. 2009/23516
([Un-] Zulässigkeit eines einem in Aufstellung befindlichen entsprechenden Bebauungsplans bei geäußerten rechtlichen Bedenken durch die Baufausichtsbehörde)1. Nach § 33 BBauG ist in Gebieten, für die die Gemeinde beschlossen hat, einen Bebauungsplan im Sinne des § 30 BBauG aufzustellen, ein Vorhaben zulässig, wenn nach dem Stand der Planungsarbeiten anzunehmen ist, daß das Vorhaben den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht entgegenstehen wird, der Antragsteller diese Festsetzungen für sich und seine Rechtsnachfolger schriftlich anerkennt und die Erschließung gesichert ist.2. Haben die Aufsichtsbehörden Bedenken gegen die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde geäußert, dann läßt der Stand der Planungsarbeiten nicht die Annahme zu, das Vorhaben werde den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes entsprechen.
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