Die Revision wird gemäß §
Das Revisionsverfahren gibt dem Senat Gelegenheit zur Klärung der Frage, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen ein betroffener Grundeigentümer sich im Wege der Normenkontrolle gegen eine Landschaftsschutzverordnung zur Wehr setzen kann, die eine Fläche aus dem Landschaftsschutz zu dem Zweck entlässt, dort eine bisher nicht zulässige gewerbliche Nutzung durch einen Bebauungsplan zu ermöglichen.
Die Streitwertfestsetzung beruht auf §
Hinweise:
Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 4 CN 10.02 fortgesetzt
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