Die Klägerin wehrt sich dagegen, daß die ihr erteilte Baugenehmigung auf den Widerspruch der Beigeladenen im Widerspruchsverfahren zurückgenommen worden ist. Die Beigeladenen hatten die ihnen nicht bekanntgegebene Genehmigung 18 Monate nach deren Erlaß, jedoch wenige Tage nach Baubeginn durch Einlegung des Widerspruchs angefochten. Das Berufungsgericht hat für die Rücknahme der Baugenehmigung die erleichternden Voraussetzungen des Art.
Die Beschwerde ist nicht begründet. Das Beschwerdevorbringen ergibt nicht, daß die allein geltend gemachten Voraussetzungen des §
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