BVerwG - Beschluss vom 10.05.2004
7 BN 1.04
Vorinstanzen:
OVG Saarland, vom 28.11.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 3 N 1/02

BVerwG - Beschluss vom 10.05.2004 (7 BN 1.04) - DRsp Nr. 2004/9393

BVerwG, Beschluss vom 10.05.2004 - Aktenzeichen 7 BN 1.04

DRsp Nr. 2004/9393

Gründe:

Die Antragsteller wenden sich im Wege der Normenkontrolle gegen eine Überschwemmungsgebietsverordnung des Antragsgegners, von deren Schutzzone ihr im bauplanungsrechtlichen Innenbereich gelegenes, gewerblich genutztes Grundstück erfasst wird. Das Oberverwaltungsgericht hat den Antrag, die Verordnung für nichtig zu erklären, zurückgewiesen und die Revision gegen sein Urteil nicht zugelassen.

Die von den Antragstellern hiergegen erhobene Beschwerde ist unzulässig. Sie genügt nicht den Anforderungen an die Darlegung der in § 132 Abs. 2 VwGO abschließend aufgeführten Zulassungsgründe (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO).