I. Die Antragsteller wenden sich gegen den Bebauungsplan "Naturbühne Elspe", der das Gelände erfaßt, auf dem traditionsgemäß die Karl-May-Festspiele stattfinden und auf dem zusätzliche Shows (Theateraufführungen, Revuen, Sensationsdarbietungen etc.) angeboten werden sollen. Der Bebauungsplan weist insgesamt 12 räumlich abgegrenzte Sondergebiete mit unterschiedlichen Zweckbestimmungen aus (z.B. "Freilichtbühne und Erlebnisanlage", "Kinderspielplatz, Picknickplätze, Kleinkunstbühnen", "Gelände für Shows und Sensationsdarbietungen", "Busparkplatz"). Für den Lärmschutz setzt der Bebauungsplan, gestützt auf § 11 Abs. 2 BauNVO, sog. "Zaunwerte" fest. Die entsprechende Festsetzung lautet:
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