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Verliert ein untergeordneter Bauteil die Eigenschaft als Nebenanlage i. S. der §§ 23 Abs. 5, 14 Abs. 1 BauNVO, wenn er "Teil der Nebenanlage" ist
Verliert ein untergeordneter Bauteil die Eigenschaft als untergeordnete Nebenanlage i.S. der §§ 14 Abs. 1, 23 Abs. 5 BauNVO nicht schon allein durch den Anbau an ein Hauptgebäude, sondern erst, wenn er durch Bauart und Nutzung in das Hauptgebäude integriert ist?
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