Die auf den Zulassungsgrund des §
Die Beschwerde wirft als grundsätzlich bedeutsam die Frage auf, "zu welchem Zeitpunkt sich eine Flughafenplanung in einer Weise verfestigt hat, dass diese von einer damit konfligierenden gemeindlichen Planung in hinreichender Weise berücksichtigt werden muss". Die Antragstellerin möchte insbesondere geklärt wissen, ob eine derartige Verfestigung der Fachplanung bereits dann angenommen werden kann, wenn diese in dem der Planung zugrunde liegenden Landesentwicklungsplan, der als Rechtsverordnung vor Beginn der gemeindlichen Planungen erlassen worden war, bereits berücksichtigt ist. Diese Rechtsfragen rechtfertigen die Zulassung der Revision nicht.
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