Die auf §
Die Frage, ob es mit Art. 3 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 GG vereinbar ist, dem Nachbarn ein Abwehrrecht vorzuenthalten, wenn ein Bauvorhaben im unbeplanten Innenbereich zwar im Hinblick auf die überbaubare Grundstücksfläche und das Maß der baulichen Nutzung den Rahmen überschreitet, der durch die Umgebungsbebauung gebildet wird, gleichwohl aber den Anforderungen gerecht wird, die sich aus dem Rücksichtnahmegebot ergeben, verleiht der Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung.
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