I.
Die Kläger wenden sich gegen einen fernstraßenrechtlichen Planfeststellungsbeschluss der Regierung ... Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Urteil vom 30. Juli 2002 festgestellt, dass der Planfeststellungsbeschluss wegen eines Fehlers bei der Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung rechtswidrig ist und nicht vollzogen werden darf. Den weiter gehenden, auf Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses gerichteten Antrag hat er abgelehnt. Mit ihrer Beschwerde beantragen die Kläger die Zulassung der Revision nach §
II.
Die Beschwerde hat keinen Erfolg.
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