BVerwG - Beschluss vom 26.02.2003
4 B 13.03

BVerwG - Beschluss vom 26.02.2003 (4 B 13.03) - DRsp Nr. 2006/6137

BVerwG, Beschluss vom 26.02.2003 - Aktenzeichen 4 B 13.03

DRsp Nr. 2006/6137

Gründe:

I.

Die Kläger wenden sich gegen einen fernstraßenrechtlichen Planfeststellungsbeschluss der Regierung ... Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Urteil vom 30. Juli 2002 festgestellt, dass der Planfeststellungsbeschluss wegen eines Fehlers bei der Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung rechtswidrig ist und nicht vollzogen werden darf. Den weiter gehenden, auf Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses gerichteten Antrag hat er abgelehnt. Mit ihrer Beschwerde beantragen die Kläger die Zulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO. Sie formulieren eine Reihe von Fragen, aus denen sich die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache ergeben soll. Die Kläger zu 6 und 7 stützen sich zusätzlich auf die übrigen Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO, indem sie der Vorinstanz vorhalten, von höchstrichterlichen Entscheidungen abgewichen zu sein, und Verfahrensmängel rügen.

II.

Die Beschwerde hat keinen Erfolg.