BVerwG - Beschluß vom 26.03.1955
I A 2.55
Normen:
Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes über die Errichtung eines Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungs- und Bausparwesen vom 22.12.1954 (BGBl. I S. 501); ZPO § 276 ;
Fundstellen:
BVerwGE 2, 43
Vorinstanzen:
VG Berlin,

BVerwG - Beschluß vom 26.03.1955 (I A 2.55) - DRsp Nr. 1996/23745

BVerwG, Beschluß vom 26.03.1955 - Aktenzeichen I A 2.55

DRsp Nr. 1996/23745

»1. Der Grundsatz, daß die Zuständigkeit des Prozeßgerichts durch eine während der Rechtshängigkeit eintretende Veränderung der die Zuständigkeit begründenden Umstände - insbesondere durch eine nachträgliche gesetzliche Änderung der Zuständigkeit - nicht berührt wird, gilt auch im Verfahren vor den Verwaltungsgerichten. 2. Auch soweit die Vorschrift des § 276 ZPO im Verfahren vor den Verwaltungsgerichten entsprechend anzuwenden ist, ist die bindende Wirkung eines Verweisungsbeschlusses dann zu verneinen, wenn dieser Beschluß den einer Partei nach dem Gesetz zustehenden Rechtszug verkürzt.«

Normenkette:

Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes über die Errichtung eines Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungs- und Bausparwesen vom 22.12.1954 (BGBl. I S. 501); ZPO § 276 ;
Vorinstanz: VG Berlin,
Fundstellen
BVerwGE 2, 43