OVG Rheinland-Pfalz, vom 30.10.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 8 A 11958/00
BVerwG - Beschluß vom 28.01.2003 (4 B 6.03) - DRsp Nr. 2003/4340
BVerwG, Beschluß vom 28.01.2003 - Aktenzeichen 4 B 6.03
DRsp Nr. 2003/4340
Gründe:
Die auf § 132 Abs. 2 Nr. 3VwGO gestützte Beschwerde bleibt erfolglos. Aus dem Beschwerdevorbringen ergibt sich nicht, dass die Revision wegen eines Verfahrensmangels zuzulassen ist.
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