BVerwG - Urteil vom 06.10.1960 (I C 64.60) - DRsp Nr. 1996/24671
BVerwG, Urteil vom 06.10.1960 - Aktenzeichen I C 64.60
DRsp Nr. 1996/24671
»Es wird an der Rechtsprechung festgehalten, daß die in der Umlegung vorgenommenen unentgeltlichen Landabzüge für Verkehrsflächen keine Enteignung darstellen, wenn sich die Maßnahme im Rahmen des Umlegungszweckes hält und der Grundsatz der wertgleichen Abfindung gewahrt wird. Entsteht Streit, ob dieser Grundsatz eingehalten worden ist, so unterliegt auch die allgemein bestimmte Anrechnung eines für den Grundeigentümer durch die Umlegung entstehenden Vorteils der gerichtlichen Prüfung.«